Caritaszentrum Biberach
Kolpingstr. 43
88400 Biberach
Tel: 07351/5005-132
   
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Katholische Arbeitsgemeinschaft für Organisierte Nachbarschaftshilfe in den Dekanaten Biberach und Saulgau ist ein freiwilliger Zusammenschluß der 51 organisierten Nachbarschaftshilfegruppen und deren Träger (das sind die kath. Kirchengemeinden). Bei den organisierten Nachbarschaftshilfegruppen haben sich überwiegend Frauen auf freiwilliger Basis zusammengefunden, um ältere Menschen, Behinderte, pflegende Angehörige und Familien in Not durch praktische Hilfestellungen in deren Haushalten zu unterstützen.

Einzugsgebiet: Kath. Dekanat Biberach (entspricht dem  Landkreis Biberach) und Kath. Dekanat Saulgau (Teile des Landkreises Sigmaringen und Ravensburg).

Aufgabe: Die Arbeitsgemeinschaft und ihre Geschäftstelle bei der Caritas Biberach (Fachdienst Hilfen im Alter) fördert und berät die örtlichen Nachbarschaftshilfegruppen und ihre Träger.  

Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied bei "Zukunft Famile e.V.", dem Fachverband für Familienpflege und Nachbarschaftshilfe in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Hilfreiche überregionale und regionale Informationen findet man auf untenstehenden Internet-Seiten (für die Angaben dort sind die jeweiligen Herausgeber und Rechtsträger verantwortlich, diese sind im jeweiligen Impressum zu finden!):

Fachdienst Hilfen im Alter der Caritas Biberach: http://www.caritas-biberach.de/47102.html 

Altenhilfefachberatung Landkreis Biberach: http://www.biberach.de/index.php?id=36

 

Broschüre: "Älterwerden im Landkreis Biberach, Hilfen und Informationen für ältere Menschen und ihre Angehörigen", 03/2011, vgl:  http://www.landkreis-biberach.de/index.php?id=131&L=0

 

Seniorenratgeber für Landkreis Sigmaringen: vgl  http://www.landkreis-sigmaringen.de/Wegweiser__Senratgeber__8-3-10_sg2010internet_03_2010.pdf

 

Sozialstationen im Einzugsbereich:

Sonstige Dienste und Einrichtungen im Einzugsbereich:

Darüber hinaus:





Aktuelles

Die Statistikbögen der org. Nachbarschaftshilfen für 2011 sollten bis Ende Februar 2012 rückgesendet werden.

Die Pflegebegleiter-Initiative im Landkreis Biberach, getragen von Diakonie und Caritas, lädt auch Nachbarschaftshelferinnen am Mi, 25.1.2012 ein ins Martin-Luther-Gemeindehaus Biberach, Waldsee Str. 18, 14.00 Uhr. Thema: "Was ist Spezialisierte ambulante palliative Versorgung -SAPV im Landkreis Biberach?". Referentin ist Siglinde von Bank. Kein Teilnehmerbeitrag.

 

Regiotreffen am Don., den 2.2.2012, Hohentengen, Kath. Gemeindehaus St. Maria,14.00 bis 17.00, Thema: "„Wer immer nur gibt…gibt irgendwann auf“

Referentin: Dr. Beate Weingardt.

 

Regiotreffen am Don., den 9.2.2012, Schweinhausen, Kath. Gemeindehaus, 14.00 bis 17.00, Thema: „Wer immer nur gibt…gibt irgendwann auf“

Referentin: Dr. Beate Weingardt.

 

Mi., den 14.3.2011, Schweinhausen, Kath. Gemeindehaus,9.30 bis 15.30: Treffen der Einsatzleiterinnen.

 

Don, den 14. Juni, 9.00 bis 11.30 und weitere Termine donnerstags, Alfons-Auer Haus Biberach, Adolf-Kolping-Saal: Einführungskurs für neue Helferinnen und Interessierte, 38.00 €.

 

 


Weitere Fortbildungsangebote:

Die Kath. Erwachsenenbildung: www.keb-bc-slg.de.

Das Jahresprogramm "Qualifizierung, Begleitung und Fortbildung für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/Innen" in den Dekanaten Bib/Slg. findet man unter: http://www.drs.de/index.php?id=6621

Spirituelle Orte und Begleitung in unserer Region unter: http://www.drs.de/index.php?id=7219

Das Veranstaltungsprogramm unseres Fachverbands finden Sie unter: http://www.zukunft-familie.info/wirueberuns_fortbildung.php>

 

 


Pflegeleistungen durch die soziale Pflegeversicherung ab 1.1.2012 (Angaben ohne Gewähr)

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (Pflege-WG), welches bereits zum 01.07.2008 in weiten Teilen in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass sich einige Leistungen der Sozialen (Gesetzlichen) Pflegeversicherung erhöhen. 

Am 01.01.2012 erfolgt die letzte Erhöhung, hier dargestellt. 

Das Pflegegeld, welches für die selbst sichergestellte Pflege an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, erhöht sich zum 01.01.2012 in der Pflegestufe I und Pflegestufe II um jeweils 10,00 Euro und in der Pflegestufe III um 15,00 Euro monatlich. Folgende monatliche Leistungsbeträge gelten ab Januar 2012:

            Pflegestufe I:   235,00 Euro 

            Pflegestufe II:  440,00 Euro

            Pflegestufe III: 700,00 Euro

Die Pflegesachleistung, die von Sozialstationen/Pflegedienste  erbracht wird, umfasst ab 1.1. 2012:

            Pflegestufe I:      450,00 Euro

            Pflegestufe II:  1.100,00 Euro

            Pflegestufe III: 1.550,00 Euro

Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe III - Härtefälle eingestuft sind, können einen monatlichen Sachleistungsanspruch in Höhe von 1.918,00 Euro erhalten. Dieser Leistungsbetrag galt bereits in den letzten Jahren und wird im Jahr 2012 nicht geändert.

Vollstationäre Pflegeleistungen:

Ist eine häusliche Pflege bei einem Pflegebedürftigen nicht sichergestellt, besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen. Hierfür leistet die Soziale Pflege-versicherung für Pflegebedürftige monatlich:

in Pflegestufe I:    1.023,00 Euro

in Pflegestufe II:   1.279,00 Euro

in Pflegestufe III:  1.550,00 Euro (bisher 1.510,00 Euro)

in Pflegestufe III - Härtefälle: 1.918,00 Euro (bisher 1.825,00 Euro).

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege:

Sowohl für die Verhinderungspflege als auch für die Kurzzeitpflege beträgt im Jahr 2012, sofern auf diese Leistungen ein Anspruch besteht, der jährliche maximale Leistungsanspruch 1.550,00 Euro. In den Jahren 2010 und 2011 lag der jährliche maximale Leistungsanspruch bei jeweils 1.510,00 Euro. Der ab dem Jahr 2012 geltende Leistungsbetrag von je 1.550,00 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besteht für alle Pflegebedürftigen, die mindestens in die Pflegestufe I eingestuft sind. Eine Unterteilung der Leistungsbeträge entsprechend der einzelnen Pflegestufen erfolgt bei der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht.

Teilstationäre Pflege:

Die Leistungsbeträge für die teilstationäre Pflege – Tagespflege und Nachtpflege – werden ab Januar 2012 auf folgende Beträge angehoben:

            Pflegestufe I:     450,00 Euro

            Pflegesufe  II:  1.100,00 Euro

            Pflegestufe III: 1.550,00 Euro

Die Leistungen der teilstationären Pflege können mit den ambulanten Pflegeleistungen kombiniert werden. In diesem Fall steht dem Versicherten ein Gesamtleistungs-anspruch von 150 Prozent der geltenden Pflegesachleistungsbeträge zur Verfügung. Wird durch die teilstationäre Pflege ein Anteil von mehr als 50 Prozent der Pflegesach-leistung nicht ausgeschöpft, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungsbeträge für die häusliche Pflege.

Am 1. Januar 2012 ist dann die sogen. Familienpflegezeit in Kraft getreten. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, Pflege und Beruf über zwei Jahre besser zu vereinbaren. Sie sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Daneben gibt es schön länger einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit: kurzfristig können Angehörige für akute Pflegefälle sofort 10 Tage freinehmen, um z.B. ambulante Pflege zu organisieren. Zudem können sie sich bis zu 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen.

(Info z.B. durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin; Servicetelefon: 01 80/1 90 70 50=3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.)

 


Caritas und Diakonie bieten Seminare für pflegende Angehörige an:

Do, 15.3.2012, Kloster Bonladen: "Kraftquellen in der eigenen Lebensgeschichte: was stärkt mich während der Pflege?", 9.00 bis 16.00 Uhr. 30.- Euro / Anmeldung bis 8.3.2012 notwendig.

Für Angehörige nach der Pflege:

Di, 15.3.2012, kloster Bonlanden: "Die Sonne sehen, auch wenn es dunkel ist - Hoffnung im Leid.", 9.00 bis 16.00 Uhr. 30.- Euro. Anmeldung bis 8.5.2012 notwendig.

 

 


Für Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Demenzkranke, Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen) gibt es folgende Leistungen von der Pflegekasse: entweder 100.-/Monat oder 200.-/Monat (wenn bereits ein geringer grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf gegeben und die Beeinträchtigungen täglich zu einem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf führen, der auch für mindestens ein halbes Jahr besteht).

Pflegebedürftige, die bisher bereits Anspruch auf die (alte) Leistung von 460.-/Jahr hatten, erhalten den Grundbetrag von 100.-/Monat automatisch ohne Antragstellung.

Für den erhöhten Betrag 200.-/Monat ist eine Antragstellung bei der Pflegekasse notwendig.

Die Leistungen werden jedoch nicht bar ausbezahlt, sondern stehen für die Abrechnung der Kosten zur Verfügung, also für die

  • Teilnahme an einer Betreuungsgruppe,
  • die  Tages- oder Nachtpflege,
  • die Kurzzeitpflege,
  • die Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste
  • oder für die Bezahlung der Einsätze anerkannter Helferkreise (=die org. Nachbarschaftshilfen sind zum Teil nach § 45b/c SGB XI anerkannt). 

In Anspruch genommene qualitätsgesicherte Betreuungs-leistungen müssen also von den Betroffenen/Angehörigen zunächst bezahlt werden. Anschließend können sie dann bei ihrer Pflegekasse die Rechnung einreichen und erhalten dann die Kosten erstattet, wenn die Dienste anerkannt und die Leistungen berechtigt sind. 

Ob org. Nachbarschaftshilfen als sogen. niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt sind, ist unterschiedlich und es muss evtl. ein Antrag durch den Träger der Gruppe beim jeweiligen Landratsamt gestellt werden. 

Für eine Anerkennung ist u.a. notwendig: Absprache mit dem Träger, Konzept erstellen, Qualifizierungsnachweise, begleitende Fachkraft, jährlicher kurzer Bericht. Das Angebot muss regelmässig und verlässlich angeboten werden. Nochmals: Erst dann können Hilfebedürftige und /oder deren Angehörige die Rechnung der org. Nbhi einreichen und die Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen für die Leistungen im genannten Bereich.

Alternative: bei der jeweiligen Sozialstation nachfragen.


Weitere Kurse Demenz:"Biberacher Weg - Wissen für Zuhause" 2012:

M2  Riedlingen, ab ca. April 2012 (200.- / TN)

M1  Illertal, ab ca. Juni 2012 (keine Gebühr)

M1 Biberach ab ca. Sept. 2012 (keine Gebühr)

M 3 Biberach ab ca. Nov. 2012 (200.-/TN)




Träger
Caritas Biberach
Kolpingstr.43
88400 Biberach


www.caritas-biberach.de/
Zukunft Familie e.V.
Fachverband Familienpflege und Nachbarschaftshilfe in der Diözese Rottenburg Stuttgart

www.zukunft-familie.info
Stiftung Zukunft Familie
www.lebenswerk-
zukunft.de
Caritas in der Diözese
Caritas
Not sehen und handeln


www.dicv-rottenburg-
stuttgart.caritas.de
Diözese
Eine Diözese mit Profil

www.drs.de